

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Kuleana Hausverwaltung GmbH
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Kuleana Hausverwaltung GmbH, Lindenallee 13, 16831 Rheinsberg, vertreten durch den Geschäftsführer Björn Paas (nachfolgend „Verwalter"), und ihren Auftraggebern über die Verwaltung von Wohn- und Sondereigentum sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Der individuelle Verwaltungsvertrag ergänzt diese AGB. Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen des Verwaltungsvertrages diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss
Der Verwaltungsvertrag kommt durch die Annahme eines Angebotes, die Unterzeichnung des Vertrages oder durch eine Vereinbarung in Textform (§ 126b BGB), einschließlich elektronischer Signaturen oder digitaler Vertragsabschlüsse, zustande.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der beauftragten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Verwaltungsvertrag.
Zu den Leistungen können insbesondere gehören:
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Übernahme der Mietverwaltung
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Miet- und Betriebskosteninkasso
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Verwaltung von Mietsicherheiten
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Mahnwesen
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Kommunikation mit Mietern
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Organisation und Überwachung von Reparaturen
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Schadenmanagement
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Wohnungsabnahmen und -übergaben
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Neuvermietungen
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Durchführung von Mieterhöhungen
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Beauftragung externer Dienstleister
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Vorbereitung und Begleitung rechtlicher Maßnahmen
Der Verwalter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben geeignete externe Dienstleister oder Fachunternehmen einzusetzen.
Eine steuerliche oder rechtliche Beratung ist nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistungen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Verwalter sämtliche zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verwaltungsvertrages erforderlichen Informationen, Unterlagen und Vollmachten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Änderungen der Eigentumsverhältnisse, Kontaktdaten oder sonstige für die Verwaltung relevante Umstände sind dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen.
5. Kommunikation
Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien erfolgt grundsätzlich in Textform.
Hierzu gehören insbesondere:
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E-Mail
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digitale Kundenportale
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elektronische Dokumente
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elektronische Rechnungen
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Messenger-Dienste, soweit beide Parteien diese Kommunikationsform nutzen.
Mitteilungen gelten als zugegangen, sobald sie an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse oder sonstige vereinbarte Kommunikationsadresse versendet wurden.
6. Digitalisierung und Einsatz moderner Software
Der Verwalter ist berechtigt, zur Durchführung der Verwaltungsleistungen moderne Softwarelösungen sowie digitale Verwaltungs- und Dokumentationssysteme einzusetzen.
Hierzu können auch KI-gestützte Anwendungen zur Unterstützung administrativer Prozesse gehören, sofern hierdurch keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung gegenüber dem Auftraggeber getroffen werden und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
7. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Verwaltungsvertrag oder einer gesondert vereinbarten Preisliste.
Zusätzliche Leistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden gesondert vergütet.
Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Verwalter ist berechtigt, soweit vertraglich vereinbart, seine Vergütung unmittelbar über das Mietkonto oder ein anderes hierfür vorgesehenes Konto abzurechnen.
8. Zusatzleistungen
Zusätzliche Leistungen, insbesondere
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Neuvermietungen,
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Mieterhöhungen,
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umfangreiche Schadensabwicklungen,
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Versicherungsfälle,
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gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren,
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Sondertermine,
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Projektsteuerungen,
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Begleitung umfangreicher Modernisierungsmaßnahmen,
werden nach gesonderter Vereinbarung oder auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste vergütet.
9. Bonitätsprüfungen
Soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung einer Neuvermietung erforderlich ist, ist der Verwalter berechtigt, Bonitätsauskünfte bei geeigneten Auskunfteien einzuholen.
Eine Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Zahlungsfähigkeit oder das zukünftige Zahlungsverhalten eines Mieters wird ausdrücklich nicht übernommen.
10. Haftung
Der Verwalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verwalter ausschließlich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist hierbei auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Kuleana Hausverwaltung GmbH.
Diese ist auf der Unternehmenswebsite abrufbar.
12. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vertraulich zu behandeln, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
13. Höhere Gewalt
Kann eine Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außerhalb ihres Einflussbereichs liegender Ereignisse vorübergehend nicht erfüllen, ruhen die entsprechenden Leistungspflichten für die Dauer der Beeinträchtigung.
Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Streiks, Pandemien oder Ausfälle wesentlicher technischer Infrastruktur.
14. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Laufzeit sowie die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweils abgeschlossenen Verwaltungsvertrag.
Gesetzliche Sonderkündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Bei einer Veräußerung des verwalteten Objekts gelten die im Verwaltungsvertrag oder gesetzlich vorgesehenen Regelungen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Kuleana Hausverwaltung GmbH.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.